Im Sozialversicherungsrecht findet sich das Recht aller, eine notwendige Versorgung mit Psychotherapie im Krankheitsfall ohne bürokratische Hürden umgehend in Anspruch nehmen zu können.
Leider sieht es in der Praxis nach wie vor anders aus und Klient*innen sind auf monatelange Wartezeiten sowie umständliche Einreichungsprozesse angewiesen. Dies lässt sich jedoch nicht mit dem aktuellen Leidensdruck vereinbaren mit welchem Betroffene ihren Alltag bestreiten. Wer sich selbst bereits einmal in einer psychischen Krise befunden hat weiß, dass es negative Konsequenzen hat, Monate später erst gehört zu werden.
Der erste Schritt, um eine Psychotherapie zu beginnen, ist ein sehr sensibler dem man mit hoher Wertschätzung gegenüber treten sollte. Unsere Klient*innen lassen uns Teil Ihrer Welt werden, um gemeinsam ihren Lebensraum zu erkunden. Die therapeutische Beziehung zwischen Psychotherapeut*in und Klient*in ist die Basis des gemeinsamen Prozesses. Als gestalttheoretische Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, arbeite ich mit dem Angetroffenem, dem was bei meinen Klient*innen unmittelbar da ist und sehe es, als eine wichtige Informationsquelle für den/die Betroffene/n über sich selbst. Daraus schließt sich, dass eine monatelange Wartezeit auf einen freien von der Krankenkasse vollfinanzierten Psychotherapieplatz, dem entgegenwirkt. Sowie, die „barrierefreie“ Wahl der Psychotherapeut*innen ein Klient*innen Recht sein sollte.
#mehrpsychotherapiejetzt ist eine Initiative des ÖBVP (Österreichischer Bundesverbands für Psychotherapie) und fordert konkret folgendes:
KURZFRISTIG
- Erhöhung des Zuschusses für Psychotherapie auf
mindestens 40 Euro durch alle Krankenkassen - Mehr kassenfinanzierte Plätze für Psychotherapie
MITTELFRISTIG
- Der Gesamtvertrag muss bundesweit zumindest einen Tarif garantieren, der den selbstständigen PsychotherapeutInnen ein Einkommen ermöglicht, das mit dem der angestellten KollegInnen vergleichbar ist. Zu berücksichtigen ist hier freilich auch der notwendige Betriebsaufwand für die Praxis.
LANGFRISTIG
- Abschaffung der Kontingentierung und einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag für die psychotherapeutische Versorgung
- PatientInnen sollten das Recht haben, zu einer VertragspsychotherapeutIn oder zu einer WahlpsychotherapeutIn ihrer Wahl zu gehen und jedenfalls 80 Prozent des Kassentarifs erstattet zu bekommen.